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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Januar 2026

byte-up IT-Services
Christos Filippidis
Binterimstr. 38
40223 Düsseldorf
Telefon: 0211/90988390
E-Mail: info@byte-up.de
Website: www.byte-up.de
USt-IdNr.: [PLATZHALTER]
  1. Geltungsbereich und Vertragspartner

    1.1 Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über IT-Dienstleistungen zwischen byte-up IT-Services, Christos Filippidis, Binterimstr. 38, 40223 Düsseldorf (nachfolgend "Auftragnehmer" oder "wir") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" oder "Sie").

    1.2 Abweichende Bedingungen
    Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich (auch per E-Mail) zu.

    1.3 Änderungen der AGB
    Wir behalten uns vor, diese AGB für künftige Geschäfte zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber spätestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf die Bedeutung des Schweigens wird in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.

  2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

    2.1 Leistungen
    Der Auftragnehmer erbringt IT-Dienstleistungen, insbesondere:

    • IT-Support und Helpdesk-Services
    • Systemadministration und Netzwerkbetreuung
    • Installation, Konfiguration und Wartung von Hard- und Software
    • IT-Beratungsleistungen und Konzepterstellung
    • Managed Services und IT-Outsourcing
    • Cloud-Services, Hosting und Backup-Lösungen
    • IT-Sicherheit und Datenschutzberatung
    • Schulungen und Workshops

    2.2 Leistungsbeschreibung
    Der konkrete Leistungsumfang, die Leistungszeit und die Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem gesonderten Dienstleistungsvertrag. Bei Widersprüchen zwischen diesen Dokumenten und den AGB gehen die individuellen Vereinbarungen vor.

    2.3 Leistungsänderungen
    Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform (auch per E-Mail). Der Auftragnehmer ist berechtigt, für zusätzliche Leistungen eine angemessene Vergütung zu verlangen.

  3. Vertragsschluss

    3.1 Angebot und Annahme
    Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Der Vertrag kommt zustande durch:

    • schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, oder
    • Beginn der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer, oder
    • Unterzeichnung eines Dienstleistungsvertrags durch beide Parteien

    3.2 Elektronische Kommunikation
    Die Parteien sind mit der Kommunikation per E-Mail einverstanden. E-Mails gelten als zugegangen, wenn sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt sind.

  4. Leistungserbringung und Leistungszeit

    4.1 Sorgfaltspflicht
    Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und mit der erforderlichen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die Leistungserbringung erfolgt zu den üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 9:00 - 17:00 Uhr), sofern nicht anders vereinbart.

    4.2 Leistungsort
    Die Leistungen werden wahlweise erbracht:

    • vor Ort beim Auftraggeber
    • per Fernwartung/Remote-Support
    • in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers

    4.3 Unterauftragnehmer
    Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Unterauftragnehmer einzusetzen. Bei der Auswahl der Unterauftragnehmer wird der Auftragnehmer die erforderliche Sorgfalt walten lassen. Der Auftragnehmer haftet für Unterauftragnehmer wie für eigenes Verschulden.

    4.4 Leistungsfristen
    Leistungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Leistungsfristen beginnen erst, wenn alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers vorliegen.

    4.5 Leistungshindernisse
    Bei Leistungshindernissen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen oder Gateways anderer Betreiber), verlängern sich die Leistungsfristen angemessen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über solche Hindernisse unverzüglich informieren.

  5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

    5.1 Allgemeine Mitwirkungspflichten
    Der Auftraggeber ist verpflichtet:

    • Alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten rechtzeitig, vollständig und in verwertbarer Form zur Verfügung zu stellen
    • Zugang zu den erforderlichen Systemen, Räumlichkeiten und Anlagen zu gewähren
    • Ansprechpartner mit ausreichender Entscheidungsbefugnis zu benennen
    • Bei Remote-Support eine stabile Internetverbindung und die erforderliche technische Infrastruktur bereitzustellen
    • Erforderliche Zugangsdaten, Passwörter und Lizenzen bereitzustellen

    5.2 Datensicherung
    Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor jeder Leistungserbringung durch den Auftragnehmer eine vollständige Datensicherung durchzuführen oder durchführen zu lassen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Auftraggeber es unterlassen hat, regelmäßige und vollständige Datensicherungen durchzuführen.

    5.3 Folgen unterlassener Mitwirkung
    Verzögerungen durch unzureichende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Entstehen dem Auftragnehmer durch unterlassene oder verspätete Mitwirkung Mehraufwendungen, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese gesondert in Rechnung zu stellen.

    5.4 Prüfungs- und Rügepflicht
    Der Auftraggeber ist verpflichtet, erbrachte Leistungen unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Leistungserbringung, schriftlich zu rügen. Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige Mängelrüge, gilt die Leistung als genehmigt.

  6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

    6.1 Vergütung
    Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot oder der Auftragsbestätigung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand auf Basis der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Stundensätze.

    6.2 Preise und Mehrwertsteuer
    Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe. Preisangaben sind in Euro (€).

    6.3 Zahlungsbedingungen
    Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto.

    6.4 E-Rechnung
    Ab dem 1. Januar 2025 sind wir gemäß § 14 UStG verpflichtet, Rechnungen an Unternehmen in Deutschland elektronisch im Format XRechnung oder ZUGFeRD zu erstellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Auf Wunsch stellen wir zusätzlich eine PDF-Version zur Verfügung.

    6.5 Verzug
    Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen zurückzuhalten.

    6.6 Abschlagszahlungen
    Bei Projekten mit einer voraussichtlichen Laufzeit von mehr als einem Monat ist der Auftragnehmer berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.

    6.7 Aufrechnung und Zurückbehaltung
    Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

  7. Gewährleistung und Mängelrechte

    7.1 Gewährleistung
    Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung dem vereinbarten Leistungsumfang entsprechen und frei von wesentlichen Mängeln sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.

    7.2 Mängelanzeige
    Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Feststellung, schriftlich (auch per E-Mail) anzuzeigen und zu beschreiben. Die Mängelanzeige muss eine genaue Beschreibung des Mangels und der Umstände, unter denen er aufgetreten ist, enthalten.

    7.3 Nacherfüllung
    Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers durch Nachbesserung oder Neuerbringung der Leistung. Der Auftragnehmer hat das Recht zu mindestens zwei Nacherfüllungsversuchen.

    7.4 Verjährung
    Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Abnahme bzw. Leistungserbringung. Dies gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Auftragnehmers sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

    7.5 Ausschluss der Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei:

    • Mängeln, die auf unsachgemäßer Bedienung, Wartung oder Lagerung beruhen
    • Eigenmächtigen Änderungen oder Reparaturversuchen durch den Auftraggeber oder Dritte
    • Natürlicher Abnutzung
    • Mängeln, die auf Vorgaben oder Materialien des Auftraggebers beruhen
    • Höherer Gewalt oder anderen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen
  8. Haftung und Haftungsbeschränkung

    8.1 Unbeschränkte Haftung
    Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt:

    • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
    • bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
    • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes
    • im Umfang einer übernommenen Garantie oder eines Beschaffungsrisikos

    8.2 Beschränkte Haftung
    Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

    8.3 Ausschluss der Haftung
    Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für:

    • Entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden
    • Mittelbare Schäden und Folgeschäden
    • Schäden durch Datenverlust, soweit diese auf unterlassene Datensicherung durch den Auftraggeber zurückzuführen sind

    8.4 Haftungshöchstbetrag
    Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf die Höhe der für den konkreten Auftrag vereinbarten Vergütung, maximal jedoch auf 10.000 Euro pro Schadensfall.

    8.5 Verjährung
    Schadensersatzansprüche verjähren in 12 Monaten ab Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers, spätestens jedoch in 3 Jahren ab der Handlung, die den Schaden verursacht hat. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

  9. Vertraulichkeit und Datenschutz

    9.1 Vertraulichkeit
    Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse geheim zu halten und nur für die Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

    9.2 Datenschutz
    Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden sich in unserer separaten Datenschutzerklärung.

    9.3 Auftragsverarbeitung
    Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten zu treffen.

    9.4 Mitarbeiterverpflichtung
    Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter auf das Datengeheimnis gemäß Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO und zur Einhaltung der Vertraulichkeit.

  10. Geheimhaltung und Verschwiegenheit

    10.1 Geheimhaltungspflicht
    Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Auftragsausführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, insbesondere über technische und geschäftliche Details, Stillschweigen zu bewahren.

    10.2 Dauer der Geheimhaltung
    Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für die Dauer von 5 Jahren fort, es sei denn, die Informationen sind zwischenzeitlich öffentlich bekannt geworden, ohne dass dies auf einer Verletzung dieser Vereinbarung beruht.

    10.3 Ausnahmen
    Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die:

    • bei Vertragsschluss bereits öffentlich bekannt waren oder danach ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt werden
    • dem Auftragnehmer bei Vertragsschluss bereits bekannt waren
    • dem Auftragnehmer von einem berechtigten Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt werden
    • aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen
  11. Urheberrechte und Nutzungsrechte

    11.1 Urheberrechte
    Alle vom Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Werke, Konzepte, Dokumentationen, Schulungsunterlagen und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers und sind urheberrechtlich geschützt.

    11.2 Nutzungsrechte
    Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung der Vergütung ein nicht ausschließliches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für die vertraglich vereinbarten Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vereinbarten Zwecke bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

    11.3 Rechte Dritter
    Soweit der Auftragnehmer Software, Lizenzen oder sonstige Leistungen Dritter einsetzt, gelten die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen dieser Dritten. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber hierüber informieren.

    11.4 Namensnennung
    Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden zu benennen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.

  12. Vertragslaufzeit und Kündigung

    12.1 Vertragslaufzeit
    Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Ist keine Laufzeit vereinbart, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen.

    12.2 Ordentliche Kündigung
    Verträge über Dauerleistungen (z.B. Wartungsverträge, Managed Services) können von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Kündigung bedarf der Schriftform (auch per E-Mail).

    12.3 Außerordentliche Kündigung
    Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

    • eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz Abmahnung und angemessener Nachfrist nicht erfüllt
    • der Auftraggeber mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Rechnungen ganz oder teilweise in Verzug ist
    • über das Vermögen einer Partei das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird
    • eine Partei ihre Geschäftstätigkeit einstellt

    12.4 Folgen der Beendigung
    Nach Beendigung des Vertrags ist der Auftragnehmer verpflichtet:

    • Alle Daten und Unterlagen des Auftraggebers herauszugeben oder nach Wahl des Auftraggebers zu löschen
    • Alle Zugänge und Zugriffsmöglichkeiten zu Systemen des Auftraggebers zu deaktivieren
    • Eine Bestätigung über die Löschung oder Herausgabe zu erteilen

    Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle noch offenen Rechnungen zu begleichen und vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellte Materialien, Geräte oder Zugangsdaten zurückzugeben.

  13. Höhere Gewalt

    13.1 Definition
    Höhere Gewalt sind außergewöhnliche Ereignisse, die von den Parteien nicht vorhersehbar und nicht beeinflussbar sind, wie z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Pandemien, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen oder Energieversorgung.

    13.2 Rechtsfolgen
    Bei Eintritt höherer Gewalt ruhen die vertraglichen Verpflichtungen für die Dauer der Behinderung und im Umfang ihrer Auswirkung. Die Parteien werden sich bemühen, die Auswirkungen der höheren Gewalt zu minimieren. Dauert die höhere Gewalt länger als 3 Monate, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

  14. Schlussbestimmungen

    14.1 Schriftform
    Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. E-Mails genügen der Schriftform, sofern sie eine qualifizierte elektronische Signatur enthalten oder von der bekannten E-Mail-Adresse des Vertragspartners stammen.

    14.2 Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

    14.3 Abtretung
    Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers an Dritte abzutreten.

    14.4 Anwendbares Recht
    Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.

    14.5 Gerichtsstand
    Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Düsseldorf, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Auftragnehmer ist jedoch auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.

    14.6 Vertragssprache
    Vertragssprache ist Deutsch. Sollten Übersetzungen dieser AGB angefertigt werden, ist im Zweifel die deutsche Fassung maßgeblich.

    14.7 Datenschutz und Impressum
    Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Unser Impressum finden Sie auf unserer Website www.byte-up.de oder auf Anfrage.

  15. Besondere Bestimmungen für einzelne Leistungen

    15.1 Fernwartung und Remote-Support
    Bei Fernwartungsleistungen ist der Auftraggeber verpflichtet, eine stabile Internetverbindung bereitzustellen und die erforderliche Software zu installieren. Der Zugriff erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung und wird protokolliert.

    15.2 Managed Services
    Bei Managed Services gelten die im Service Level Agreement (SLA) vereinbarten Reaktions- und Wiederherstellungszeiten. Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für eine 100%ige Verfügbarkeit, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.

    15.3 Cloud-Services und Hosting
    Bei Cloud-Services und Hosting-Leistungen gelten die spezifischen Nutzungsbedingungen und SLAs. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei Missbrauch oder Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen den Zugang zu sperren.

    15.4 Schulungen und Workshops
    Bei Schulungen und Workshops ist eine Stornierung bis 14 Tage vor dem Termin kostenfrei möglich. Bei späterer Stornierung werden 50% der Vergütung, bei Stornierung weniger als 3 Tage vor dem Termin 100% der Vergütung fällig.

    15.5 Notfall-Support
    Notfall-Support außerhalb der üblichen Geschäftszeiten wird mit einem Zuschlag von 50% auf den regulären Stundensatz berechnet. An Sonn- und Feiertagen beträgt der Zuschlag 100%.

  16. Compliance und rechtliche Anforderungen

    16.1 Compliance
    Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung aller anwendbaren Gesetze und Vorschriften, insbesondere:

    • Datenschutzrecht (DSGVO, BDSG, TDDDG)
    • IT-Sicherheitsrecht (BSI-Gesetz, NIS-2-Richtlinie)
    • Urheberrecht und Lizenzrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Steuerrecht

    16.2 Geldwäscheprävention
    Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Vorschriften zur Geldwäscheprävention einzuhalten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf Anfrage die erforderlichen Informationen und Nachweise zur Verfügung zu stellen.

    16.3 Export- und Sanktionsrecht
    Der Auftraggeber versichert, dass er nicht auf einer Sanktionsliste steht und die Leistungen nicht für Zwecke verwendet, die gegen Export- oder Sanktionsbestimmungen verstoßen.

  17. Hinweise für Verbraucher

    17.1 Widerrufsrecht
    Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung wird separat zur Verfügung gestellt.

    17.2 Streitbeilegung
    Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

    Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Wichtiger Hinweis

Diese AGB wurden mit größter Sorgfalt erstellt und entsprechen dem aktuellen Stand der Rechtsprechung (Januar 2026). Sie ersetzen jedoch keine individuelle Rechtsberatung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann keine Gewähr übernommen werden.

Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an:

byte-up IT-Services
E-Mail: info@byte-up.de
Telefon: 0211/90988390